Nur bei Werkstätten mit unserer Ausstattung können Hauptuntersuchungen gemäß § 19 StVZO durchgeführt werden. Als Prüfstützpunkt können wir für Sie und Ihren Anhänger folgendes tun:
Prüfstützpunkte zeichnen sich dadurch aus, dass an diesen Standorten vollständige Hauptuntersuchungen/HU durchgeführt werden können.
Hierzu sind bestimmte Prüf- und Messgeräte vorhanden:
Telefon: | |
Telefax: | |
E-Mail: |
Mo bis Fr: | 8:00 bis 17:00 Uhr |
Samstag: | 9:00 bis 12:00 Uhr |
Sonntag: | geschlossen |